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Unser Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Ihre Ansprüche im Schadenfall.
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Wann wird ein KFZ-Gutachter benötigt?Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, der ein Gutachten über Ihr beschädigtes Fahrzeug erstellt. Dieses Gutachten, auch Haftpflichtschadensfall genannt, ermittelt unter anderem die Schadenhöhe und den Restwert des Fahrzeugs. Die Kosten für das Gutachten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, sofern Sie keine Mitschuld, Teilschuld oder den Unfall selbst verursacht haben.
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Warum ist ein unabhängiges KFZ-Gutachten wichtig?Ein unabhängiges KFZ-Gutachten ist wichtig, um den entstandenen Schaden am Fahrzeug objektiv zu dokumentieren. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und hilft dabei, Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden. Zudem können durch das Gutachten alle entstandenen Kosten, einschließlich Reparatur- und Wertminderungskosten, genau erfasst und erstattet werden.
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Wie lange dauert die Begutachtung meines Fahrzeugs?Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs dauert in der Regel zwischen 30 Minuten und 1 Stunde. Die genaue Dauer hängt von der Schwere des Schadens und der Fahrzeugart ab. Nach der Begutachtung erstellen wir das Gutachten normalerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
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Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen?Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für den Sachverständigen. Sollte eine Teilschuld oder Unklarheit über die Schuldfrage bestehen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.
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Kann ich den Sachverständigen selbst auswählen?Ja, Sie haben das Recht, bei unverschuldeten Unfällen einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Es ist wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen, um ein objektives Gutachten zu erhalten.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Schadenbegutachtung?Für die Schadenbegutachtung benötigen wir folgende Unterlagen: Unfallbericht (falls vorhanden) Versicherungsunterlagen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2) Schadensmeldung (falls bereits bei der Versicherung eingereicht)
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Welche Ansprüche habe ich im Schadenfall?Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall: Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachten Recht auf anwaltliche Vertretung (dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Bezug auf Schmerzensgeld, Verdienstausfallentschädigung usw. helfen) Ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur bzw. Nutzungsausfallentschädigung Abschleppkosten An- und Abmeldekosten Wertminderung

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