

















KFZ-Schadengutachten
Ein Unfall kann schnell passieren und bringt oft nicht nur Ärger, sondern auch viele offene Fragen mit sich. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat gemäß §249 BGB Abs. 1 den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Als Geschädigter bei einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat, in diesem Falle, Ihnen gegenüber kein Weisungsrecht. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung und ist somit für sie kostenlos.
Wir dokumentieren beweissichernd und beziffern den Schaden an Ihrem Fahrzeug. So lassen sich auch weitere Schadensersatzpositionen wie ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sowie merkantile Wertminderung durchsetzen.
Unser Service für Sie
Dokumentation
Schadenbewertung
Beweissicherung
Gutachtenerstellung
Zu Ihrem persönlichen Gutachten
Erfahren Sie wie Sie ganz einfach zu Ihrem persönlichen Gutachten kommen.

Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für die Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu vereinbaren.
Begutachtung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen, begutachten Ihr Fahrzeug gründlich und erstellen ein detailliertes Gutachten.
Beratung und Abwicklung
Nach der Begutachtung erhalten Sie das Gutachten und wir beraten Sie zu den nächsten Schritten.
Unsere Referenzen
Entdecken Sie in unserer Galerie eine vielfältige Auswahl an diversen Fahrzeugen, für die wir ein Gutachten erstellt haben.
























